Kündigung Kfz Versicherungen

Fristgerechte Kündigung zum Ablauf
Sie können die Autoversicherung zum Ablauf eines Versicherungsjahres wechseln. Siehe Versicherungsschein. Die meisten Versicherungsverträge enden am 31.12. und können mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss der Versicherung spätestens zum 30.11. vorliegen.

Sonderkündigungsrecht
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht. Oder die Versicherung die Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändert. Sie haben dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Änderung.

Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung
Beim Fahrzeugwechsel oder bei einer Neuzulassung können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Kfz-Versicherung wechseln. Die Kfz-Versicherung wird von der Abmeldung Ihres bisherigen Kfz informiert, eine Kündigung durch Sie ist nicht mehr erforderlich.

Kündigung im Schadenfall
Im Schadenfall ist der Wechsel der Versicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich. Egal ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat.

Tipp
Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax (Faxbestätigung aufbewahren).