Kündigungsfristen für Versicherungsverträge
Haben Sie sich das auch schon gefragt?
Zu wann kann ich eigentlich meine Versicherung kündigen?
Da gib es viele Möglichkeiten:
- zum Jahresende,
- zum Ende des Versicherungsjahres,
- zum Ablauf des Vertrages,
- zum nächsten 1. des Folgemonats
Auch hängt es davon ab, wann Sie Ihren Versicherungsvertrag abgeschlossen haben und welche Laufzeit er hat.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie kurz in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertrages schauen. Da steht genau, zu wann Sie kündigen können.
Haben Sie die nicht mehr? Na dann rufen Sie einfach die Hotline der Versicherung an. Oder nutzen Sie eine Vorlage unserer Kündigungsschreiben.
Wollen Sie einmal die gesetzliche Grundlage zur Kündigung lesen?
§ 11 Verlängerung, Kündigung
- Wird bei einem auf eine bestimmte Zeit eingegangenen Versicherungsverhätnis im Voraus eine Verlängerung für den Fall vereinbart, dass das Versicherungsverhältnis nicht vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird, ist die Verlängerung unwirksam, soweit sie sich jeweils auf mehr als ein Jahr erstreckt.
- Ist ein Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann es von beiden Vertragsparteien nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Auf das Kündigungsrecht können sie einvernehmlich bis zur Dauer von zwei Jahren verzichten.
- Die Kündigungsfrist muss für beide Vertragsparteien gleich sein; sie darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen.
- Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Meine Anmerkung
Bitte beachten Sie zuerst die Kündigungsfristen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese künnen von den Gesetztes Vorlagen für den Versicherungsnehmer positiver ausfallen. Hier ist entscheidend ob z.B. vornehmlich in der Privaten Krankenversicherung zum Jahresende (Kalenderjahr) oder Ende des Versicherungsjahres die Rede ist.
Auch die Beitragszahlung ist bei einigen Verträgen entscheidend. Dies gilt besonders bei monatlicher Zahlweise im Bereich der Verträge wo Kapital gebildet wird. Hier sind auch Kündigungen zum nächsten 1. des Folgemonats möglich.
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